Unser Sport

I- Internationale

P- Prüfungs

O- Ordnung

 

Was ist IPO?

In der Schutzhundeausbildung gibt es die Möglichkeit eine Prüfung in Form einer IPO abzulegen. Diese setzt sich aus den drei Abteilungen Unterordnung, Fährte und Schutzdienst zusammen. Die IPO  wird in Stufen unterteilt IPO-V, IPO 1, IPO 2 und IPO 3. Jeder der Stufen stellt eine Steigerung des Könnens von Hund und Hundeführer dar und kann nur der Reihenfolge nach abgelegt werden.

Die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie Mischlinge.

Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.

Im Sport geht es vor allem darum, den geführten Hund zu einem absolut sicheren, zuverlässigen und auch in Extremsituationen völlig gehorsamen Begleiter zu trainieren. Im IPO- Bereich  geführte Hunde sind daher meistens wesentlich selbstsicherer, ruhiger und besser zu führen als ihre nicht ausgebildeten Artgenossen. Heute bildet man die Tiere immer mehr ausschließlich über Motivation und Spiel ohne wesentlichen Druck aus. Der Hund im Sport lernt nicht, wie oft falsch dargestellt, einen Menschen zu beißen, sondern kann seinen Beutetrieb artgerecht ausleben. Im Sport werden die Hunde ausschließlich auf den Ärmel des Helfers fixiert; außerhalb des Hundeplatzes und ohne den Ärmel wird ein ausgebildeter Sportschutzhund keinen Menschen angreifen -im Gegenteil. Er reagiert laut Statistiken wesentlich nervenfester auf neue, ungewohnte Situationen.

Prüfungen: IPO

Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt, ab 2012 gibt es diese nicht mehr, jetzt gibt es nur noch die Internationale Prüfungsordnung; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:

 

-        vorzüglich: ≥ 286 Punkte;

-        sehr gut: ≥ 270;

-        gut: ≥ 240 Punkte;

-        befriedigend: ≥210 Punkte;

-         mangelhaft: < 210 Punkte

Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der IPO-Prüfung erster Klasse (IPO  I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. In der IPO-V wird der Hund an der Leine geführt In allen weiterenPrüfungsstufen gibt es nach der neuen PO nur noch Freifolge.

Folgende IPO-Klassen gibt es:  

    - IPO- V: Eigenfährte 200 Meter, Leinenführigkeit, Freifolge, Sprung über die Hürde, Revieren, lange 

       Flucht

-   IPO  1: z.B. Eigenfährte 300 Meter, Freifolge, Bringholz, Voraus, Angriff auf den Hund, lange Flucht u.a.

 

-   IPO  2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Laufschritt, Stehenbleiben aus der Bewegung, Angriff auf den Hund u.a.

-  IPO 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, frei folgen, Sitz aus der Bewegung, Überfall u.a.

 

daneben können auch die Prüfungsstufen:

- Fährtenprüfung 1-3 ( Fpr.1-3) : Fährte der IPO 1-3

- Unterordnungsprüfung 1-3 ( Upr.1-3): Unterordnung der IPO 1-3

- und ab 2012 die Schutzdienstprüfung 1-3 ( Stpr. 1-3): Schutzdienst der IPO 1-3

absolviert werden. Diese müssen aber nicht in der vorgegebenen Reigenfolge erfolgen.

 

Alle Prüfungsordnungen findet Ihr am Ende dieser Seite.

Fährtenarbeit - Abteilung A

Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur während der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese aber auch Getreide und auch Waldboden)
durch den Einsatz seines Geruchssinns eine Fährte exakt verfolgen und Gegenstände finden muss. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes
geschult.

Die Fährtenarbeit ist die einzige der 3 Abteilungen die nicht auf dem Hundeplatz geübt werden kann. Allerdings kann mit diesem Teil der Arbeit bereits im Welpenalter begonnen werden.
Der Hund lernt über Belohnung (am Besten mit Leckerbissen) eine vom Hundeführer oder einer anderen Person gelegten Spur zu folgen. Dabei wird die Zeit die die Fährte liegt kontinuierlich gesteigert, von wenigen Minuten zu Beginn bis zu einer Stunde für die IPO 3-Fährte. Außerdem lernt der Hund ausgelegte Gegenstände anzuzeigen.
Die Fährten der verschiedenen Prüfungsstufen unterscheiden sich in der Länge, Anzahl der Gegenstände und der Liegezeit voneinander. Die IPO 1-Fährte wird vom Hundeführer selbst , IPO 2 und 3 von einer Fremdperson gelegt.

Die Fährtenhundprüfungen in den Stufen 1 und 2 sind der Abteilung A der IPO -Prüfungen 1 bis 3 ähnlich - jedoch viel umfangreicher. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn mindestens 4 Teilnehmer in den Sparten BH-VT ( Verkehrsteil) / IPO oder FH an den Start gehen.

 

FH I

Fremdfährte 

Fährtenlänge: Mind. 1.200 Schritt
Liegedauer: Mind. 3 Stunden
6 Winkel
Mind. 2 Verleiterfährten

Gegenstände

4 Gegenstände mind. 30 min alt – es müssen unterschiedliche Materialien sein (Leder, Textil, Holz) Max. Länge der Gegenstände: 10 cm, Breite 2 – 3 cm, Dicke 0,5 – 1 cm
unauffällige Farbe der Gegenstände
Der Hund kann die Gegenstände aufnehmen oder verweisen – beides zusammen, ist ein Fehler.
Der Hund kann frei oder an der Fährtenleine (10 m lang) suchen.

 

Das Legen der Fährte

Ein dem Hund unbekannter Fährtenleger legt die Fährte anhand einer vom Leistungsrichter angefertigten Skizze.

Er muss die Gegenstände in unregelmäßigen Abständen auf der Fährte platzieren. Der darf erst nach 250 Schritt vom Anfangspunkt der Fährte gelegt werden. Der letzte Gegenstand liegt am Ende der Fährte. Die Gegenstände dürfen sich nicht auf oder in der Nähe von Winkeln befinden.

Die Fährte muss über wechselnde Böden und über eine Strasse oder einen Feldweg hinweg verlaufen. Sie soll einer natürlichen Fährte möglichst ähnlich sein.

Nach Ablauf von 30 min muss eine weitere dem Hund unbekannte Person die Fährte zwei mal kreuzen (Verleiterfährte). Die Verleiterfährten dürfen jedoch nicht auf dem ersten oder letzten Schenkel sein.

 

Das Ausarbeiten der Fährte

Auf Hörzeichen „Such“ nimmt der Hund an der Abgangsstelle die Witterung auf. Er soll möglichst ruhig und ohne Hilfe des Hundeführers suchen. Es gibt innerhalb der ersten 15 Schritt die Möglichkeit den Hund noch einmal erneut anzusetzen, falls er die Witterung nicht richtig aufgenommen hat. Das kostet jedoch 4 Punkte Abzug.

Der Hundeführer folgt im Schritt seinem ruhig suchenden Hund. Findet der Hund einen Gegenstand, so muss er diesen verweisen (Sitz, Platz oder Steh). Der Hundeführer geht zu seinem Hund und nimmt den Gegenstand. Hier darf gelobt werden. Danach setzt er den Suchvorgang fort. Falls der Hund einen Gegenstand findet, der nicht vom Fährtenleger stammt, so muss er ihn ignorieren.

Die Prüfung wird abgebrochen, wenn sich der Hund von den Verleiterfährten verleiten lässt, indem er dieser Fährte mehr als 25 Schritt weit folgt.

 

Gehorsam - Abteilung B

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu Stufe III immer anspruchsvoller. Hier müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

Die Grundlage für jede Art der Ausbildung ist die Unterordnung.

In dieser Disziplin werden je nach Prüfungsstufe (IPO V, 1-3) unterschiedliche Gehorsamsübungen vom Hund verlangt (z.B. Sitz, Platz, Fuss, apportieren usw.)

Die IPO 1-Unterordnung umfasst die Freifolge, Schußgleichgültigkeit, Sitzübung, Platz mit Abrufen, Bringen auf ebener Erde, über die 1-Meter-Hürde und über die Schrägwand, das Voraussenden des Hundes und Ablegen unter Ablenkung.

 

Bei der IPO 2 kommt noch das Stehen aus dem Normalschritt und

bei IPO 3 Platz und Steh aus dem Laufschritt mit Abrufen dazu.

Begleithundeausbildung


Die Ausbildung zum Begleithund ist der Grundstein und Voraussetzung für alle weiteren Ausbildungen. Hier werden die Kommandos des Grundgehorsams Sitz, Platz, Hier usw. vermittelt und gefestigt. Die Ausbildung beschränkt sich aber nicht nur auf den Hund. Die Praxis zeigt, dass die Ausbildung des Hundeführers ebenso wichtig ist und meist am langwierigsten ist. Wir wollen ja Hunde motivieren freudig mit uns zu arbeiten und nicht die Kommandos in sie reinprügeln. Was nicht nur dem besseren Aussehen dient. Nein, auch die Beziehung Hund - Hundeführer wird dabei gestärkt.
Neben dem Grundgehorsam wird die Sozialisierung der Hunde gegenüber Menschen und Artgenossen in Form von Gruppenarbeit fortgesetzt.

 



Das Ziel der Ausbildung ist das Ablegen der Begleithundprüfung die aus zwei Teilen besteht.
Teil 1 wird auf dem Übungsgelände des Hundesportvereins durchgeführt. Es wird die Leinenführigkeit und Freifolge geprüft.

Der zweite Teil ist ein Straßenteil. Bei dem der Hund auf seine soziale Verträglichkeit gegenüber Menschen und anderen Hunden so wie Umwelteinflüssen geprüft wird.
Genaue Informationen über den Ablauf der Begleithundprüfung erhalten Sie in der Prüfungsordnung des VDH.

   

Für Hundeführer die noch nie eine Prüfung mit einem Hund abgelegt haben gibt es noch einen 3.Teil. Hier wird ein kleiner Sachkundenachweis abgelegt. Dabei müssen 30 Fragen zu Ausbildung, Verhalten, Anatomie und Krankheiten des Hundes beantwortet werden. Dies heißt dann BH VT/3. Diese Fragen könnt Ihr am Ende dieser Seite Downloaden oder auch gleich im Internet beantworten. Dort findet Ihr auch das Laufschema und die Prüfungsordnung für die BH.

( dies muss nicht gemacht werden, wenn der große Sachkundenachweis für Ausbilder oder der neue ALF- Ausbilderleitfaden- oder bereits eine Prüfung mit einem anderen Hund abgelegt wurde, in diesem Fall wird nur die BH/ VT 2 ( ohne Sachkundenachweis) abgelegt )


Schutzdienst - Abteilung C 

Bei der Ausbildung im Schutzhundesport werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.

Schutzdienst bieten wir für Vereinsmitglieder, die mit ihrem Hund bereits einen Grundgehorsam erarbeitet haben an. Der Hund sollte gesund sein, gern spielen und kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen im normalen sozialen Umgang zeigen.


Beute jagen, fangen, erkämpfen und verteidigen war für den Urahn des Hundes lebensnotwendig. Diese Verhaltensweise ist bei den meisten unserer Haushunde noch stark ausgeprägt und genau darum geht es im Schutzdienst. „Dreh- und Angelpunkt“ ist der Hetzarm (Beute). Ihn will der Hund jagen, fangen und erkämpfen. Der Scheintäter ist Spielkamerad und Konkurrent, denn so leicht gibt er die „Beute“ nicht her.
Zusätzlich muss der Hund einen sehr guten Gehorsam zeigen. Es ist z.B. nicht so leicht, den geliebten Hetzarm bei „Aus“ loszulassen oder erst um mehrere Verstecke zu laufen, obgleich „Hund“ genau weiß, wo der „Kumpel mit dem Hetzarm“ steht.


Ziel des Schutzdienstes ist es nicht, Hunde gegenüber Menschen aggressiv zu stimmen. Angeborenes Verhalten wird ausgelebt und durch zuverlässigen Gehorsam abgesichert. Bei richtiger Ausbildung ist Schutzdienst eine interessante Aufgabe und ein tolles Erlebnis für Hund und Hundeführer.

Der Begriff Schutzdienst ist etwas irreführend und kommt aus der Diensthundeausbildung, die die Grundlage für den IPO-Sport bildet. Natürlich werden unsere Sporthunde nicht „scharf“ gemacht um Menschen zu beißen. Bei der Ausbildung unserer Hunde wird hauptsächlich der Beutetrieb angesprochen. Der Hund lernt den Jutearm des Schutzdiensthelfers als seine Beute zu betrachten. Wenn der Helfer diesen Schutzarm nicht trägt wird er für den Hund völlig uninteressant sein.

Die IPO-Prüfung beinhaltet im Schutzdienst :

            - Die Streife nach dem Scheintäter (der Hund wird um Verstecke  geschickt, um den Helfer zu finden)

·                    - Stellen und Verbellen (wenn der Hund den Helfer gefunden hat, wird dieser verbellt, bis der Hundeführer

             zum Hund kommt)

·                          - Vereitelung einer Flucht (der Hund muss den Helfer bewachen und selbständig an der Flucht hindern)

·                        - Mutprobe (dabei macht der Helfer einen Angriff auf den Hundeführer mit seinem Hund, der Hund muss     

             durch Anbeißen an dem Jutearm den Angriff verhindern)


Um diese Übungen korrekt auszuführen benötigt der Hund einen sehr guten Gehorsam, deshalb ist die Unterordnung im Schutzdienst besonders wichtig.

 

Was bietet der IPO Sport noch an?

·                     Rettungshund – Tauglichkeitsprüfung

·                     Fährtenhundprüfung als spezialisierte
         Nasenarbeit

·                     Stöberprüfung

·                     Wachhundprüfung

 
Voraussetzung, um an einer Prüfung teilzunehmen, ist das vorherige Ablegen einer Begleithundprüfung.

 

Prüfungsordnungen  

Da sich die Prüfungsordnung ab dem 01.01.2012 ändert ist leider noch keine Online. Sobald ein Link mit vollständiger PO Online ist, wird er bekannt gegeben.